Navigation
Home
Verwaltung
Direktorat
Sekretariat
Lehrerkollegium
Sprechstunden
Termine
CJT in Kürze
Betriebspraktikum
Schulentwicklung
Schulstruktur
Elterninformationen
ESIS - Information
Leistungserhebungen
Probeunterricht
OGS
Suchtprävention
Fächer
Informationen für Schüler
Downloads
Fotos Schule & Kunst
Förderverein
Kultur und Sport
CJT-Lateinformation
Hip Hop
Big Band CJT
Vorlesewettbewerb
Rhetorikkurse
Chorklasse
Sonnensystem
P-Seminar Kunst
Literaturtage
Wissenschaft
Projekte
Windkraft
Indien-Austausch
India Chronology
Sonstiges und Links
CJT
Polenaustausch 2012
Musterabitur 2011
Pressemitteilungen
Impressum
Login
Username

Passwort



Probeunterricht
Informationen zum Probeunterricht am Christoph-Jacob-Treu-Gymnasium

Wer muss sich zum Probeunterricht anmelden?

Wenn Ihr Kind in der 4. Klasse Grundschule den Notendurchschnitt von mindestens 2,33 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat und Sachunterricht nicht erreicht hat und das Gymnasium besuchen soll, muss es in den Probeunterricht. Dazu melden Sie es vom 6.5. bis 7.5.2013 zwischen 8.00 Uhr und 15.00 Uhr im Sekretariat der Schule an. Ebenso können Schülerinnen und Schüler der 5.Klasse der Montessorischule angemeldet werden.

Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?

Für die Anmeldung benötigen Sie das Original des Übertrittszeugnisses, eine Geburtsurkunde (bitte ein Original und eine Kopie), gegebenenfalls eine Sorgerechtsbescheinigung.

Wie läuft der Probeunterricht ab?

Der Probeunterricht wird vom 14.5. bis 16.5.2013 von Deutsch- und Mathematiklehrkräften der Schule gemeinsam durchgeführt, die große Erfahrung mit den Anforderungen in der 5. Jahrgangsstufe besitzen. Geprüft wird an drei aufeinander folgenden Tagen in den Fächern Deutsch und Mathematik jeweils schriftlich und mündlich.

Erster Tag und zweiter Tag

Schriftliche Prüfungen in Deutsch (Aufsatz, Rechtschreibung, Grammatik, Textverständnis) und Mathematik (Formales Rechnen, Sachaufgaben, Geometrie) mit jeweils einer vorausgehenden kurzen Unterrichtsphase.

Dritter Tag

Rein mündlicher Unterricht in Deutsch und in Mathematik. Während des Unterrichts werden die Schülerinnen und Schüler beobachtet. Bewertet wird die Qualität der Antworten auf von der Lehrkraft gestellte Fragen, die aktive Teilnahme am Unterrichtsgeschehen, die Konzentrationsfähigkeit, die Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit und das Arbeitsverhalten insgesamt.

Prüfungsaufgaben und Bewertung

Die Prüfungsaufgaben werden für alle bayerischen Gymnasien zentral vom Kultusministerium bereitgestellt. Die Bewertung der mündlichen Leistung in den beiden Fächern erfolgt im Rahmen des Unterrichts am dritten Prüfungstag. Bewertet wird landesweit nach einem einheitlichen Maßstab. Die schriftliche Note wird dabei gegenüber der mündlichen Note doppelt gewichtet.

Hinweise zu den Prüfungen

Richten Sie es bitte so ein, dass Ihr Kind am ersten Prüfungstag rechtzeitig um 8.00 Uhr und am zweiten und dritten Prüfungstag um 8.15 Uhr anwesend ist. Sollte Ihr Kind erkrankt sein, kann ein Nachtermin in den letzten Tagen der Sommerferien nur dann eingeräumt werden, wenn die Erkrankung rechtzeitig durch ärztliches Attest nachgewiesen wird. Eine nachträglich geltend gemachte Krankheit, durch die die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt worden sei, kann nicht berücksichtigt werden.

Für den Probeunterricht benötigen die Schülerinnen und Schüler Schreibzeug (Füller, Bleistift, Lineal, Radiergummi, Buntstifte).


Bestehen des Probeunterrichts

Am 16.5.2013 ab 15.00 Uhr können die Erziehungsberechtigten telefonisch (mit Kennwort) die Ergebnisse erfragen. Sie und die Grund- bzw. Hauptschule werden anschließend auch noch in schriftlicher Form über das Ergebnis des Probeunterrichts informiert.
Der Probeunterricht ist bestanden, wenn eine Schülerin/ein Schüler in einem Fach mindestens ein „Befriedigend“ (Note 3) und im anderen Fach  mindestens ein „Ausreichend“ (Note 4) erzielt. Erreicht eine Schülerin/ein Schüler in beiden Fächern jeweils ein „Ausreichend“ (Note 4), liegt die Entscheidung bei den Erziehungsberechtigten. Im Interesse des Kindes empfehlen wir in diesem Fall dringend ein Beratungsgespräch mit den Beratungslehrkräften der Schule.

Möglichkeiten bei Nichtbestehen

Für den Fall, dass Ihr Kind den Probeunterricht am Gymnasium nicht besteht, ist unter folgenden Bedingungen ein Übertritt an die Realschule möglich:

Aus der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule:
nach einem Beratungsgespräch an der Realschule, wenn der Durchschnitt aus D, M, HSU im Übertrittszeugnis 2,66 beträgt
oder
im Probeunterricht zweimal die Note 4 erzielt wurde
oder
nach dem Bestehen des Probeunterrichts zum Nachtermin an der Realschule (in den letzten Tagen der Sommerferien).

Entscheiden Sie sich für einen Übertritt an die Realschule, nehmen Sie bitte umgehend mit der Realschule Ihrer Wahl Kontakt auf.

Weitere Informationen und Prüfungsaufgaben

Weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.isb.bayern.de/gymnasium/leistungserhebungen/probeunterricht-gymnasium/ . Auf der ISB-Seite sind zahlreiche Prüfungsaufgaben aus vergangenen Jahren aus dem Fach Mathematik und Aufgabenbeispiele aus dem Fach Deutsch eingestellt. Aufgaben aus dem Fach Deutsch können Sie auch am Informationsabend 6.3.2013 oder im Schulsekretariat bei Frau Kukielka bekommen.

Weitere Informationen, insbesondere zum weiteren Verfahren beim Nichtbestehen und zu den Prüfungsaufgaben, erhalten Sie bei Herrn Philippi.